Das Radonlabor des KIT ist als Messstelle nach § 169 Absatz 1 Nummer 4 Strahlenschutzgesetz für die Ermittlung der beruflichen Exposition durch Radon am Arbeitsplatz bestimmt.
Behördlich bestimmte Inkorporationsmessstellen für Baden-Württemberg und Hessen
Das KIT betreibt zwei nach §169 StrlSchG bestimmte Messstellen für die Inkorporationsüberwachung durch Direktmessung und Ausscheidungsanalytik.